Die STOWE-Verwaltung

Die STOWE-Verwaltung beruht noch zu oft auf Tools, die für andere Zwecke entwickelt wurden (Mietverwaltungssoftware, klassische Buchhaltungsprogramme oder Excel) und bei denen die STOWE-Funktion nachträglich hinzugefügt worden ist. Dies macht die Kernaufgaben komplexer:

✅ Vollständige, konforme und übersichtliche STOWE-Buchhaltung
✅ QR-Rechnungen, Steuerbescheinigungen, Kapitalabrufe mit wenigen Klicks
✅ Stockwerkeigentümerportal mit Zugriff auf alle wichtigen Dokumente
✅ Vereinfachte Überwachung für Rechnungsprüfer
✅ Berechnung der Beschlussfähigkeit, Präsenzliste etc.

Mit dem ERP-System Immob10 (auch Immobiliensoftware genannt) können Sie zu einer reibungslosen, transparenten und automatisierten Verwaltung übergehen, da unsere Lösung von Anfang an auf die spezifischen Bedürfnisse von Stockwerkeigentümergemeinschaften zugeschnitten wurde.

Profitieren Sie von einem modernen Service und gewinnen Sie an Effizienz im Alltag.

Weitere Informationen : NEWSLETTER Frühling 2025

Neues optionales Modul für die Archivierung

IMMOB10 – Neues optionales Modul für die Archivierung

Das normale Leben einer Immobilienverwaltung besteht aus neuen Verwaltungsmandaten, aber auch aus dem Verlust von Mandaten. Nach dem buchhalterischen und administrativen Abschluss eines verlorenen Mandats möchte der Verwalter die Daten einige Jahre lang aufbewahren, um eventuelle Fragen seiner ehemaligen Kunden beantworten zu können.

Die Lizenz für die Nutzung der Anwendung Immob10 basiert auf einer maximalen Anzahl von verwalteten Objekten. Verlorene Mandate zählen bei der Berechnung der verwalteten Objekte weiterhin mit. Mit neuen Mandaten wird sich der Verwalter früher oder später gezwungen sehen, die Nutzungslizenz zu erhöhen und wird neue Betriebskosten tragen müssen.

Mit dem neuen optionalen Archivierungsmodul kann die Lizenzerhöhung umgangen werden, indem die Liegenschaften am Ende des Mandats archiviert werden. Mit der Archivierung gibt das System die Anzahl der Objekte frei, die nicht mehr gebraucht werden.

Die Archivierung einer Liegenschaft ist nur möglich, wenn das Enddatum des Mandats eingegeben wurde. Nach der Archivierung ist es nicht möglich, die Nummer der archivierten Liegenschaften für eine neue Liegenschaft zu verwenden. Die Liegenschaftsnummer ist also eindeutig, egal ob es sich um eine verwaltete oder archivierte Liegenschaft handelt.

In der Liste der Liegenschaften hat der Anwender die Möglichkeit, alle Liegenschaften, aktive Liegenschaften oder archivierte Liegenschaften anzuzeigen. Archivierte Liegenschaften werden in Rot angezeigt.

Der Anwender kann frei auf eine archivierte Liegenschaft zugreifen, aber jegliche Änderungen oder Ergänzungen werden untersagt. Insbesondere ist es nicht möglich, Buchungen zu erfassen oder einen Mieter zu ändern. Das System wird jedoch ermöglichen, Buchhaltungsergebnisse (Bilanzen usw.) oder Mietspiegel auszudrucken. Es besteht sogar die Möglichkeit eine Liste der Mietzinsausstände zum Zeitpunkt der Archivierung auszudrucken.

Die Archivierung einer Liegenschaft kann nicht rückgängig gemacht werden.

immob10 – Warum eine Webanwendung ?

Immobilienverwaltung: Die wichtigsten Gründe, sich heute für eine Webanwendung anstelle einer in der eigenen IT-Umgebung installierten Anwendung zu entscheiden.

Wenn der Liegenschaftsverwalter (Mietwohnungen oder Stockwerkeigentum) seine IT-Tools weiterentwickeln möchte, muss er sich nicht nur für eine Anwendung, sondern auch für deren Funktionsweise entscheiden. Im Jahr 2025 gibt es zwei Arten von Anwendungen:

  • Lösung 1: Sind sehr oft auf ein lokales Netzwerk beschränkt oder werden in einer externen Cloud gehostet. Sie erfordern spezielle Konfigurationen auf der Hardware der entfernten Anwender. Die Entwicklung dieser Anwendungen fand oft in der Vergangenheit und auf nicht mehr aktuellen Umgebungen statt, so dass sie mit regelmässigen Updates in der heutigen Computerwelt funktionstüchtig bleiben. Getätigte Investitionen des Entwicklers bleiben damit erhalten.

  • Lösung 2: Web-Anwendungen erfordern keine Installation, unabhängig davon, welches Gerät Sie einsetzen. (Computer, Tablet ..) Eine Internetverbindung und ein Standardbrowser sind notwendig. Keine Installation oder Konfiguration für entfernte Arbeitsteams wie Hauswarte, Eigentümer, Stockwerkeigentümer usw….

Die TSAB Thurnherr SA ist mit beiden Lösungen bestens vertraut, da sie sowohl die Immob8.5- als auch die Immob10-Anwendung entwickelt und vertreibt. Angesichts der rasanten Entwicklung der IT-Technologie empfehlen wir heute die Immob10-Webapplikation, dies aus nachstehenden Gründen:

Geringe Wartungskosten

Updates und Patches werden zentralisiert und nur einmal auf dem Server bereitgestellt, wodurch die Verwaltung mehrerer Versionen in verschiedenen Umgebungen entfällt.

Flexibilität

Die Serverressourcen können je nach Menge der verwalteten Daten erhöht werden. Die Kapazitätserhöhung wird entweder vom Anwender auf der Basis zukünftiger Mandate veranlasst oder vom Systemmanager automatisch bei fehlenden Ressourcen vorgenommen.

Sicherheit

Der externe Anbieter (Hoster) bietet ein hohes Mass an Sicherheit und Backups. Die Datensicherungen werden überwacht und kontrolliert, wodurch eine kontinuierliche Sicherheit gewährleistet wird. Der Hosting-Anbieter investiert massiv in die Sicherheit der Infrastruktur. Die Webanwendung Immob10 profitiert von fortschrittlichen Sicherheitsmechanismen wie Datenverschlüsselung und zweistufiger Zugriffskontrolle.

Zugänglichkeit

Die Webanwendungen sind plattformunabhängig. Ein Zugriff über einen Windows-PC oder MAC, Android- oder iOS-Tablet ist möglich. Das System muss lediglich über einen Browser und einen Internetzugang verfügen.

Reduzierung des technischen Supports und der Verwaltung

Da die WEB-Anwendungen von Providern verwaltet werden, müssen sich die Anwender nicht mehr um Verwaltungsaufgaben kümmern.

Flexible Lösung ohne Investitionen

Die WEB-Anwendung erfordert keine grossen Investitionen. Die vereinbarte Miete ermöglicht ein flexibles und vorhersehbares Finanzmanagement, das auch die Wartung der Anwendung umfasst.

Schlussfolgerung

Die Webanwendung Immob10 ermöglicht eine grössere Flexibilität und geringere IT-Kosten.  Die Nutzungsart ist für sämtliche Personen identisch und gesichert, im Inhouse-Betrieb wie aus der Ferne.

immob10-Verwaltungshonorar

Verwaltungshonorar des Liegenschaftsverwalters oder wie man seinen Umsatz aufrechterhält

Liegenschaftsverwalter sehen sich zunehmend der Konkurrenz von Kollegen ausgesetzt, die das Verwaltungshonorar unterbieten, mit dem Ziel neue Verwaltungsmandate zu erhalten 💼. Häufig ist es für den Eigentümer einer Liegenschaft schwierig, die Arbeit zu erkennen, die der Verwalter leisten muss, um eine gesunde und rentable Verwaltung des ihm anvertrauten Objekts zu gewährleisten 🏠. Nicht selten wird bei der Vergabe eines Mandats nur die Höhe des Jahreshonorars berücksichtigt.

Um diese Falle zu vermeiden, bietet die Anwendung Immob10 die Möglichkeit, das Honorar mit einem festen und einem variablen Teil zu berechnen, und zwar abhängig von den :

  • Mietzinseinkommen (Prozentsatz)
  • effektiv ausgeführten Verwaltungsarbeiten

Durch die Berechnung des Honorars auf der Grundlage eines sogenannten „festen“ Anteils und der tatsächlich geleisteten Arbeit des Verwalters wird das Honorar für den Eigentümer transparent und nachvollziehbar 👀. Der Eigentümer wird weniger geneigt sein, ein schillerndes Angebot eines Konkurrenten zu akzeptieren, das auf einem Pauschalbetrag in Franken basiert oder nur mit einem Prozentsatz der Mieteinnahmen ausgedrückt wird.

Immob10 bietet mehrere Möglichkeiten, Honorare zu berechnen:

  • Prozentual auf Mieteinnahmen oder andere Einnahmen
  • Prozentsatz auf Renovierungsarbeiten für die Bauleitung
  • Mit dem Modul für die automatische Rechnungsstellung von Dienstleistungen, Beispiel: Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben, Publikationen von Leerständen auf dem Internet 🌐 usw…  Mittels einer standardisierten Schnittstelle ermöglicht das System den automatischen Import der erbrachten Leistungen aus einer externen Anwendung 📲.
immob10 mietzinsinkasso

𝐌𝐢𝐞𝐭𝐳𝐢𝐧𝐬𝐢𝐧𝐤𝐚𝐬𝐬𝐨 𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐛𝐮𝐜𝐡𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐫𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐒𝐨𝐥𝐥𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐦𝐢𝐭𝐭𝐞𝐥𝐬 𝐝𝐞𝐦 𝐈𝐧𝐤𝐚𝐬𝐬𝐨-𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧?

✨ 𝐌𝐢𝐞𝐭𝐳𝐢𝐧𝐬𝐢𝐧𝐤𝐚𝐬𝐬𝐨 𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐛𝐮𝐜𝐡𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐫𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐒𝐨𝐥𝐥𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐦𝐢𝐭𝐭𝐞𝐥𝐬 𝐝𝐞𝐦 𝐈𝐧𝐤𝐚𝐬𝐬𝐨-𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧? 🤔

📌 Die Besonderheit von 𝐈𝐦𝐦𝐨𝐛10 besteht darin, dass sich die Applikation an alle Verwaltungsanforderungen anpasst, welche oft regional unterschiedlich sind.

 

📍 𝐈𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐃𝐞𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡𝐬𝐜𝐡𝐰𝐞𝐢𝐳:
In der Deutschschweiz ist meistens die Verwaltung der Mieter oder Stockwerkeigentümer, ohne vorherige «buchhalterische Sollstellung» der zu zahlenden Beträge, nicht denkbar. Das System erstellt für jeden geschuldeten Betrag eine „Rechnung“ und nimmt gleichzeitig die entsprechenden Buchungen in der Buchhaltung vor, d.h. eine Sollbuchung im Konto „Debitoren“ und eine oder mehrere Habenbuchung auf den Konten „Mieten“ und/oder „Nebenkostenvorauszahlungen“ oder auch „Verschiedene Zahlungseingänge“. Wenn der Mietvertrag der Mehrwertsteuer unterliegt, wird eine entsprechende Buchung auf dem Konto „Geschuldete Mehrwertsteuer“ vorgenommen. Der gesamte zu zahlende Betrag befindet sich somit im Konto „Debitoren“. Wenn der Mieter/Eigentümer seine Schuld begleicht, erstellt das System eine Zahlungsbuchung auf seinem Konto und anschliessend in der Buchhaltung der Liegenschaft eine Buchung „Bank / Debitoren“. Der Vorteil dieses Systems besteht darin, dass auf dem Konto „Debitoren“ jederzeit die offenen Beträge gesamthaft ersichtlich sind und die Buchhaltung so immer die tatsächliche Buchungssituation widerspiegelt. Wenn die Liegenschaft ganz oder teilweise der Mehrwertsteuer unterliegt, ist die buchhalterische Sollstellung obligatorisch.

Die meisten Softwarelösungen auf dem Markt berücksichtigen bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung die „sollgestellten Akontozahlungen“, was zu Problemen führen kann, wenn der Mieter mit seinen Zahlungen in Verzug ist.

Dies ist bei der Anwendung Immob10 nicht der Fall, da die Anwendung zusätzlich ein „Kontokorrent der tatsächlich geleisteten Akontozahlungen» verwaltet, das in Echtzeit vom Verwalter oder vom Stockwerkeigentümer über das Portal seiner Stockwerkeigentümergemeinschaft eingesehen werden kann.

 

📍In der Westschweiz wird :

In der Westschweiz wird, aus historischen Gründen, sehr häufig auf der Grundlage von Zahlungseingängen gewirtschaftet. Ausnahmen bilden die institutionellen Anleger, die verlangen, dass ihre Buchhaltung mit der buchhalterischen Sollstellung geführt wird, da dies die einzige Möglichkeit ist, jederzeit und ohne zusätzliche Analysen über eine aktuelle Buchhaltungssituation verfügen zu können. Die Daten werden, übrigens periodisch mittels Schnittstellen an den Eigentümer übermittelt. Dasselbe gilt für Immobilien, die teilweise oder vollständig der Mehrwertsteuer unterliegen.

💡 Bei einem auf Zahlungseingängen basierenden System belastet das System jeden Mieter/Stowe mit dem geschuldeten Betrag, indem es eine „Rechnung“ erstellt. Diese wird im Mahnlauf verwendet, wird aber bei ihrer Erstellung nicht verbucht. Die Buchhaltung wird nur zum Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter/Stowe aktualisiert. Das System bucht auf dem Bankkonto den bezahlten Betrag und schreibt den Konten die „Mieteingänge, Heizkostenvorauszahlungen, Diverses“ gut.

⏰ Dieses System wird häufig verwendet, wenn die Liegenschaft nicht über eigene Liquiditätskonten verfügt und dem Sammeltopf der Verwaltung angeschlossen ist. Der Eigentümer verfügt dann regelmäßig über ein Verwaltungsrechnung mit Berichten, die Zahlungseingänge, Ausstände oder Vorauszahlungen belegen. Je nach Ergebnis und Parameter wird das System den verfügbaren Betrag auf das Privatkonto des Eigentümers überweisen oder den Saldo auf die nächste Abrechnung vortragen.