immob10-Verwaltungshonorar

Verwaltungshonorar des Liegenschaftsverwalters oder wie man seinen Umsatz aufrechterhält

Liegenschaftsverwalter sehen sich zunehmend der Konkurrenz von Kollegen ausgesetzt, die das Verwaltungshonorar unterbieten, mit dem Ziel neue Verwaltungsmandate zu erhalten 💼. Häufig ist es für den Eigentümer einer Liegenschaft schwierig, die Arbeit zu erkennen, die der Verwalter leisten muss, um eine gesunde und rentable Verwaltung des ihm anvertrauten Objekts zu gewährleisten 🏠. Nicht selten wird bei der Vergabe eines Mandats nur die Höhe des Jahreshonorars berücksichtigt.

Um diese Falle zu vermeiden, bietet die Anwendung Immob10 die Möglichkeit, das Honorar mit einem festen und einem variablen Teil zu berechnen, und zwar abhängig von den :

  • Mietzinseinkommen (Prozentsatz)
  • effektiv ausgeführten Verwaltungsarbeiten

Durch die Berechnung des Honorars auf der Grundlage eines sogenannten „festen“ Anteils und der tatsächlich geleisteten Arbeit des Verwalters wird das Honorar für den Eigentümer transparent und nachvollziehbar 👀. Der Eigentümer wird weniger geneigt sein, ein schillerndes Angebot eines Konkurrenten zu akzeptieren, das auf einem Pauschalbetrag in Franken basiert oder nur mit einem Prozentsatz der Mieteinnahmen ausgedrückt wird.

Immob10 bietet mehrere Möglichkeiten, Honorare zu berechnen:

  • Prozentual auf Mieteinnahmen oder andere Einnahmen
  • Prozentsatz auf Renovierungsarbeiten für die Bauleitung
  • Mit dem Modul für die automatische Rechnungsstellung von Dienstleistungen, Beispiel: Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben, Publikationen von Leerständen auf dem Internet 🌐 usw…  Mittels einer standardisierten Schnittstelle ermöglicht das System den automatischen Import der erbrachten Leistungen aus einer externen Anwendung 📲.
immob10 mietzinsinkasso

𝐌𝐢𝐞𝐭𝐳𝐢𝐧𝐬𝐢𝐧𝐤𝐚𝐬𝐬𝐨 𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐛𝐮𝐜𝐡𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐫𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐒𝐨𝐥𝐥𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐦𝐢𝐭𝐭𝐞𝐥𝐬 𝐝𝐞𝐦 𝐈𝐧𝐤𝐚𝐬𝐬𝐨-𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧?

✨ 𝐌𝐢𝐞𝐭𝐳𝐢𝐧𝐬𝐢𝐧𝐤𝐚𝐬𝐬𝐨 𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐛𝐮𝐜𝐡𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐫𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐒𝐨𝐥𝐥𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐦𝐢𝐭𝐭𝐞𝐥𝐬 𝐝𝐞𝐦 𝐈𝐧𝐤𝐚𝐬𝐬𝐨-𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧? 🤔

📌 Die Besonderheit von 𝐈𝐦𝐦𝐨𝐛10 besteht darin, dass sich die Applikation an alle Verwaltungsanforderungen anpasst, welche oft regional unterschiedlich sind.

 

📍 𝐈𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐃𝐞𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡𝐬𝐜𝐡𝐰𝐞𝐢𝐳:
In der Deutschschweiz ist meistens die Verwaltung der Mieter oder Stockwerkeigentümer, ohne vorherige «buchhalterische Sollstellung» der zu zahlenden Beträge, nicht denkbar. Das System erstellt für jeden geschuldeten Betrag eine „Rechnung“ und nimmt gleichzeitig die entsprechenden Buchungen in der Buchhaltung vor, d.h. eine Sollbuchung im Konto „Debitoren“ und eine oder mehrere Habenbuchung auf den Konten „Mieten“ und/oder „Nebenkostenvorauszahlungen“ oder auch „Verschiedene Zahlungseingänge“. Wenn der Mietvertrag der Mehrwertsteuer unterliegt, wird eine entsprechende Buchung auf dem Konto „Geschuldete Mehrwertsteuer“ vorgenommen. Der gesamte zu zahlende Betrag befindet sich somit im Konto „Debitoren“. Wenn der Mieter/Eigentümer seine Schuld begleicht, erstellt das System eine Zahlungsbuchung auf seinem Konto und anschliessend in der Buchhaltung der Liegenschaft eine Buchung „Bank / Debitoren“. Der Vorteil dieses Systems besteht darin, dass auf dem Konto „Debitoren“ jederzeit die offenen Beträge gesamthaft ersichtlich sind und die Buchhaltung so immer die tatsächliche Buchungssituation widerspiegelt. Wenn die Liegenschaft ganz oder teilweise der Mehrwertsteuer unterliegt, ist die buchhalterische Sollstellung obligatorisch.

Die meisten Softwarelösungen auf dem Markt berücksichtigen bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung die „sollgestellten Akontozahlungen“, was zu Problemen führen kann, wenn der Mieter mit seinen Zahlungen in Verzug ist.

Dies ist bei der Anwendung Immob10 nicht der Fall, da die Anwendung zusätzlich ein „Kontokorrent der tatsächlich geleisteten Akontozahlungen» verwaltet, das in Echtzeit vom Verwalter oder vom Stockwerkeigentümer über das Portal seiner Stockwerkeigentümergemeinschaft eingesehen werden kann.

 

📍In der Westschweiz wird :

In der Westschweiz wird, aus historischen Gründen, sehr häufig auf der Grundlage von Zahlungseingängen gewirtschaftet. Ausnahmen bilden die institutionellen Anleger, die verlangen, dass ihre Buchhaltung mit der buchhalterischen Sollstellung geführt wird, da dies die einzige Möglichkeit ist, jederzeit und ohne zusätzliche Analysen über eine aktuelle Buchhaltungssituation verfügen zu können. Die Daten werden, übrigens periodisch mittels Schnittstellen an den Eigentümer übermittelt. Dasselbe gilt für Immobilien, die teilweise oder vollständig der Mehrwertsteuer unterliegen.

💡 Bei einem auf Zahlungseingängen basierenden System belastet das System jeden Mieter/Stowe mit dem geschuldeten Betrag, indem es eine „Rechnung“ erstellt. Diese wird im Mahnlauf verwendet, wird aber bei ihrer Erstellung nicht verbucht. Die Buchhaltung wird nur zum Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter/Stowe aktualisiert. Das System bucht auf dem Bankkonto den bezahlten Betrag und schreibt den Konten die „Mieteingänge, Heizkostenvorauszahlungen, Diverses“ gut.

⏰ Dieses System wird häufig verwendet, wenn die Liegenschaft nicht über eigene Liquiditätskonten verfügt und dem Sammeltopf der Verwaltung angeschlossen ist. Der Eigentümer verfügt dann regelmäßig über ein Verwaltungsrechnung mit Berichten, die Zahlungseingänge, Ausstände oder Vorauszahlungen belegen. Je nach Ergebnis und Parameter wird das System den verfügbaren Betrag auf das Privatkonto des Eigentümers überweisen oder den Saldo auf die nächste Abrechnung vortragen.